Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

    Heizungsdiscount24 GmbH
    Stolzenmorgen 15
    35394 Gießen
    Es ist verboten, Batterien über den Hausmüll zu entsorgen
  2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

    • Mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne sind Batterien gekennzeichnet, die nicht in den Hausmüll gelangen dürfen.
    • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
    • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
    • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
    Es ist verboten, Batterien über den Hausmüll zu entsorgen

Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

  1. Informationspflichten

    Die folgenden Informationen sind für Haushalte gedacht, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte verwenden. Wir bitten Sie, diese Hinweise zu beachten, um eine umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten sicherzustellen und Ihre eigene Sicherheit zu gewährleisten.

  2. Informationen zur umweltgerechten Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie zur Bedeutung des Symbols gemäß Anlage 3 des ElektroG

    Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, diese vom unsortierten Siedlungsabfall getrennt zu erfassen. Das heißt, Altgeräte nicht einfach in den Hausmüll werfen. Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten sollten diese getrennt sammeln und über örtliche Sammel- und Rückgabesysteme oder über den Händlern entsorgen.

    Vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle sollten Besitzer von Altgeräten darauf achten, dass Altbatterien, Altakkumulatoren und Lampen, die nicht fest mit dem Altgerät verbunden sind und ohne Zerstörung entnommen werden können, von diesem zu trennen.

    Des Weiteren liegt die Verantwortung bei den Endnutzern, sicherzustellen, dass sämtliche personenbezogene Daten von den Altgeräten gelöscht wurden, bevor sie diese entsorgen möchten.

    Mithilfe des Symbols gemäß Anlage 3 des ElektroG können Altgeräte identifiziert werden. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne dar.

    Es ist verboten, Batterien über den Hausmüll zu entsorgen
  3. Informationen zur Rückgabe von Altgeräten für Endnutzer

    Als Endnutzer und Besitzer von Altgeräten haben Sie verschiedene Rückgabemöglichkeiten:

    • Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt

      Wir bieten Ihnen die Möglichkeit bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektrogerät, ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzugeben, sofern das Altgerät die gleichen Funktionen wie das neu erworbene Gerät erfüllt. Wir bieten die Rückgabe durch unentgeltliche Abholung am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe an.

      Wenn der Verkauf des Neugeräts ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z.B. Online-Kauf) erfolgt (§ 312 c Absatz 2 BGB), ist zu beachten, dass die unentgeltliche Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts dann nur für die Kategorien 1, 2 und 4 bestimmt ist.

      Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der verschiedenen Gerätekategorien sowie eine Liste der erfassten Geräte in jeder Kategorie: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html

      Handelt es sich hingegen um ein Altgerät der Kategorien 3, 5 und/oder 6, erfolgt keine kostenlose Abholung. Stattdessen gilt für die kostenlose Rückgabe wie im folgenden Punkt beschrieben.

    • Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten

      Wenn Sie bei uns ein neues Elektrogerät kaufen und das Gerät nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und bei Verkauf eines Neugeräts mit Auslieferung an den privaten Haushalt der Kategorien 3, 5 und 6 ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln besteht die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzugeben, sofern es im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt.

      Sie haben außerdem die Möglichkeit Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts unentgeltlich zurückzugeben. Diese Rückgabemöglichkeit ist jedoch auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

      Unter den genannten Bedingungen ist die Rückgabe von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6 sowie von Altgeräten, die äußerlich nicht größer als 25 Zentimeter sind beim Vertrieb ausschließlich mittels Fernkommunikationsmitteln durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in geeigneter Entfernung zum jeweiligen Endnutzer möglich. Falls solche Möglichkeiten nicht vorhanden sind, erfolgt die Rückgabe entweder am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe.

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Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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